Die andere Kunst Italiens: Maximale Entschädigung bei Flugverspätungen erreichen

Michelangelo, Leonardo da Vinci und Tizian – sie alle waren große Künstler Italiens. Doch auch in einer anderen Hinsicht sind die Italiener wahre Künstler: Es geht um Entschädigungen bei Flugverspätungen.

Doppeldecker
Entschädigungen bei Flugverspätungen zu fordern, stellt sich als wahre Kunst heraus.
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Wie man sich das Geld, das einem zusteht, zurückholt, macht das Volk vor. Davon kann sich jeder eine Scheibe abschneiden! Dieser Artikel zeigt, wie jeder diese Kunst erlernen kann und für die nächste Flugverspätung ideal vorbereitet ist.

Wie bekomme ich eine Entschädigung, wenn mein Flug verspätet ist?

Eine Flugverspätung ist immer ärgerlich – ganz gleich, ob man lediglich später als geplant am Urlaubsziel ankommt oder ob man einen Anschlussflug verpasst. Doch die wenigsten wissen, wie sie eine Entschädigung für die Umstände erhalten können.
Es ist eine wahre Kunst, bei Flugverspätung Entschädigung zu fordern. Immerhin gibt es einige Hürden zu überwinden. Außerdem ist es nicht ganz so einfach, alle nötigen Schritte zu kennen, um Geld zurückzufordern. Es gehört schon etwas Wissen dazu, damit man bei einer Flugverspätung das zurückbekommt, was einem zusteht.
Zunächst einmal sollten Betroffene Folgendes beachten:

  • Dauer der Verspätung
  • Grund der Verspätung
  • Betroffener Flughafen

Wie hoch eine Entschädigung ausfällt und ab wann es Entschädigungsleistungen durch die Airline gibt, regelt das Gesetz. Wichtig ist, dass man bei einer Flugverspätung die eigenen Rechte kennt. Nur so ist es möglich, eine Entschädigung zu erhalten.
Besonders bei Flügen innerhalb Europas gilt ein hoher Schutz. Das EU-Fluggastrecht sowie die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 spielen dabei eine Rolle. Dabei ist es ganz gleich, ob man eine schöne Reise nach Italien macht oder beruflich innerhalb der EU mit dem Flugzeug unterwegs ist.

Ab wie viel Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung?

Ganz allgemein gilt: Bei einer Ankunftsverspätung ab 3 Stunden haben Betroffene Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Diese betragen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Bei geringeren Verspätungen gibt es meist keine Entschädigung durch die Airline. Geregelt ist dies in einschlägigen Gesetzen. Doch ab wann spricht man überhaupt von einer Verspätung?
Man berechnet die Verspätungszeit immer anhand der Ankunftszeit. Als Ankunftszeit bezeichnet man die Zeit, zu der das Flugzeug den Zielflughafen erreicht und mindestens eine der Flugzeugtüren zum Ausstieg geöffnet ist. Die Abflugverspätung ist demnach gar nicht relevant. Doch bedeutet das, dass Reisende in dieser Zeit gar keine Rechte haben?

Diese Rechte haben Fluggäste bei langen Wartezeiten am Flughafen

Ganz gleich, ob in Deutschland, Italien oder einem anderen EU-Land. Bei gewissen Wartezeiten gelten besondere Rechte. Immerhin stellt es auf einer Reise oftmals eine Belastung dar, wenn der Flug nicht rechtzeitig geht.
Bei 2 Stunden Abflugverspätung auf der Kurzstrecke muss die Airline kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Ab 3 Stunden Abflugverspätung muss die Fluggesellschaft Versorgungsleistungen anbieten.
Wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet, haben Fluggäste ein Anrecht auf eine kostenlose Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. Bei all diesen Leistungen gilt: Quittungen aufbewahren! Denn meist muss man in Vorkasse gehen und sich das Geld später erstatten lassen. Damit das klappt, muss man die Rechnung vom Hotel sicher aufbewahren.

Die Staffelung der Entschädigungssummen

Wie viel Geld ist es nun konkret, das man von der Airline fordern kann, wenn der Flug Verspätung hat? Tatsächlich sind die Entschädigungssummen gestaffelt. So regelt die Fluggast-Verordnung genau, wie viel in welchem Fall zu erwarten ist.
Beim Kurzstreckenflug – also Flüge bis 1.500 km sind es 250 Euro pro Person ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden. Bei der Mittelstrecke sind es 400 Euro pro Person. Und bei einer Verspätung auf einem Langstreckenflug, der bei 3.500 km oder mehr vorliegt, können Betroffene auf 600 Euro pro Person hoffen.
Übrigens: Nicht nur erwachsenen Passagieren stehen Entschädigungen zu. Auch für Babys und Kinder können Ansprüche geltend gemacht werden. Die einzige Bedingung dafür ist, dass für das Kind ebenfalls ein Ticket gekauft wurde. Wenn es kostenlos mitgeflogen ist, gibt es selbst bei einer sehr langen Verspätung keine Entschädigung.

Flugverspätungen – was sollte man beachten?

Jährlich gibt es immer wieder zahlreiche Fälle, in denen aufgrund von Flugverspätungen Entschädigungen möglich sind. Eine Statistik zeigt, dass es im Jahr 2018 knapp 2.000.000 Flüge waren, bei denen Passagiere aufgrund von Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung hatten.
Doch was sollte man dabei beachten? Wichtig ist, dass man sich ein Beispiel an den Italienern nimmt. Diese wissen über ihre Rechte als Fluggäste genau Bescheid! Denn nur wer weiß, was einem zusteht, kann dies auch einfordern.
Essenziell ist auch, alle Belege und Beweise sorgfältig aufzubewahren. Dazu zählen natürlich das Flugticket, aber auch jegliche Quittungen und Rechnung aus dem Wartezeitraum.